Zuhause verstorben:
Benachrichtigen Sie den Hausarzt zur Feststellung des Todes. Ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes:
116 117
Oder beachten Sie die Bandansage Ihres Hausarztes.
Der Gesetzgeber erlaubt, dass ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause verbleibt. Bei hygienischen Bedenken, hoher Raumtemperatur oder Platzmangel ist eine frühere Abholung jedoch
ratsam.
Wenn Sie das Bedürfnis haben, können Sie in dieser Zeit auch einen Geistlichen hinzuziehen. Nach der ärztlichen Todesfeststellung kontaktieren Sie bitte den Bestatter Ihres Vertrauens, um alles
Weitere sowie Ihre persönlichen Wünsche zu besprechen.
Im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim verstorben:
Die Einrichtung veranlasst die ärztliche Todesfeststellung.
Sollten evtl. Vorsorgeregelungen für den Fall des Todes getroffen worden sein, z. B. die Auswahl des Bestatters, setzen Sie das Heim oder die Klinik davon in Kenntnis.
Sie oder die betreffende Einrichtung können dann nach der Ausstellung
der Todesbescheinigung durch den Arzt den Bestatter benachrichtigen.
Freie Wahl:
Sie entscheiden allein, welches Bestattungsunternehmen Sie beauftragen (Das Klinik- bzw. Pflegepersonal darf keine Empfehlungen dazu geben)
Auf öffentlichem Gelände verstorben:
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst kümmern sich um den Verstorbenen
und dessen Abholung und benachrichtigen die Angehörigen.
Nach Freigabe durch die Behörden kontaktieren Sie den Bestatter Ihres Vertrauens.
