Momentan haben wir die Verpflichtung die Teilnehmer*Innen an Trauerfeiern und Beerdigungen mit den hier notwendigen Angaben zu erfassen.
Diese dienen ausschließlich der Kontaktverfolgung im Fall einer Infektion.
Die Daten werden für einen Zeitraum von 3 Wochen aufbewahrt
und danach wie vorgeschrieben gelöscht.
Sollte die zulässige Anzahl erreicht sein,
informieren wir Sie umgehend darüber.